| Jobcenter Fürth Land kann starten: Landkreis und Agentur für Arbeit unterzeichnen die Gründungsvereinbarung |
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„Von der heutigen Vertragsunterzeichnung gehen mehrere Botschaften für die Kunden der ARGE aus“, so Landrat Matthias Dießl. „Wir können an der bewährten Zusammenarbeit zwischen Agentur und Landkreis festhalten. Die Kunden können bestmöglichst versorgt werden und das von einem eingespielten Team. Die Versorgung der auf Grundsicherungsleistungen nach dem Sozialgesetzbuch angewiesenen Personen erfolgt auch künftig aus einer Hand.“ Ernst Röhner betonte ebenfalls: „Trotz der geänderten Organisationsform wird es keine Änderungen für die Kunden der ARGE geben. Ich danke dem Landkreis für die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit während der Vertragsverhandlungen.“ Im Innenverhältnis ist weiterhin der Landkreis für die Leistungen der Unterkunft sowie Heizung und die Agentur für Leistungen zur Sicherung des Lebensbedarfes sowie zur Integration in den Arbeitsmarkt zuständig. Der verwaltungstechnische Aufwand zur Erbringung dieser Leistungen wird zu 12,6% vom Landkreis Fürth und zu 87,4% von der Agentur getragen. Notwendig geworden ist die Umstrukturierung durch die Neuordnung der Aufgabenwahrnehmung im SGB II und eine Änderung des Grundgesetztes, die der Bundestag am 17. Juni 2010 beschlossen hat. Der neue Artikel 91e GG erlaubt demnach verfassungskonform die gemeinsame Betreuung von Langzeitarbeitslosen durch die Bundesagentur für Arbeit und die Kommunen. Das Bundesverfassungsgericht war seinerzeit zu dem Urteil gekommen, dass ohne eine Gesetzesänderung eine solche Zusammenarbeit gegen das Grundgesetz verstoße. „Nun herrscht aber endlich Rechtssicherheit“, unterstrich Matthias Dießl. Er dankte der Fachabteilung im Landratsamt mit Regierungsrätin Barbara Göller an der Spitze sowie Bernd Kolbe von der Führungsunterstützung der Agentur für Arbeit Nürnberg. Beide zeichneten sich für die Vertragsausgestaltung federführend verantwortlich. Wenngleich das SGB viele Vorgaben für den Vertrag festlegt, also keine großen Spielräume in vielen Punkten bestehen, mussten dennoch viele Detailfragen und Formulierungen sehr präzise abgestimmt werden. Unter anderem gibt das Gesetz den Namen „Jobcenter“, dessen Aufgaben, Organe und Zielsetzungen vor. Zusätzlich aufgenommen wurde in die Vereinbarung, dass im Rahmen des Jobcenters Fürth Land auch die kommunalen Eingliederungsleistungen des § 16a SGB II - wie Kinderbetreuung, Schuldnerberatung und psychosoziale Beratung - durch die Landkreisverwaltung wahrgenommen werden, um die vorhandenen Synergien optimal zu nutzen. Der Vertrag regelt zudem, dass die Posten des Vorsitzenden in der Trägerversammlung und des Geschäftsführers des Jobcenters nicht in gleichen Händen liegen dürfen bzw. auf die beiden Vertragspartner verteilt sind. Nachdem Peter Feller von der Agentur für Arbeit als Geschäftsführer des neuen Jobcenters eingesetzt wird, wird der Vorsitz in der Trägerversammlung folglich beim Landkreis Fürth und damit bei Landrat Matthias Dießl liegen. „Unser Ziel ist es, Langzeitarbeitslose nicht nur zu finanzieren, sondern die Menschen schneller und effizienter in Arbeit zu bringen. Durch die jetzt geschlossene Vereinbarung beabsichtigen wir, eine weitere Qualitätssteigerung zu erreichen“, betonten Landrat Dießl und Ernst Röhner. |